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Zweck des Kennzeichenrechts

Wenn wir ein Objekt kennzeichnen, so wird es individuell und einzigartig. Die Kennzeichnung soll also Verwechslungsgefahr ausschließen.

Wir unterstützen Sie, nutzen Sie eine erste Beratung.

Sowohl Sachen wie Unternehmen, Waren, Dienstleistungen oder Werke als auch natürliche oder juristische Personen können Kennzeichen tragen. Das Kennzeichen soll diese Objekte von ähnlichen Kennzeichnungsträgern unterscheiden.

Mit dem Kennzeichenrecht möchte der Gesetzgeber aber auch verhindern, dass durch eine ähnliche Kennzeichnung die gekennzeichneten Objekte verwechselt werden.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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