Zum Inhalt springen
Startseite » Schadensrecht

Schadensrecht

Schadensrecht umfasst alle möglichen Ansprüche, die ein bestimmtes Schadensereignis betreffen Dabei geht es in der Regel um Schadensersatzansprüche und ggfs um Schmerzensgeldansprüche. Allerdings können weitere Ansprüche (wie Vernichtungsansprüche, Gegendarstellungsansprüche, Beseitigungsansprüche usw. in Betracht kommen. Die Voraussetzungen sind je nach Schaden und Rechtsgebiet sehr unterschiedlich

So kann als Schaden beispielsweise ein Vermögensschaden, ein Sachschaden oder ein Personenschaden zu einem Schadensersatzanspruch führen. „Schaden“ stellt dabei eine unfreiwillige Einbuße an vermögenswerten Rechtsgütern infolge eines bestimmten, von außen auf sie einwirkenden Ereignisses dar. Schadensrecht normiert in diesem Zusammenhang, welche Schäden in welchem Umfang von wem ersetzt werden müssen.

Durchsetzung oder der Abwehr im Schadensrecht

Im Schadensrecht stellen sich unabhängig vom konkreten Rechtsgebiet ähnliche Fragen:

  • Wer haftet wie für den Schaden?
  • Kommt ein Mitverschulden oder eine Schadensminderungspflicht in Betracht?
  • Liegt ein schuldhaftes Handeln vor? War das schuldhafte Handeln fahrlässig oder vorsätzlich und welche Konsequenzen folgen hieraus?
  • Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch? Muss der Geschädigte sich Vorteile anrechnen lassen?
  • Wer muss was darlegen und beweisen?
  • Welche Besonderheiten resultieren aus dem konkreten Rechtsgebiet im Schadensersatzrecht?

Wer einen anderen schädigt, ist diesem zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Das Schadensersatzrecht unterliegt dem Bereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Gesetzliche Schuldverhältnisse unterliegen idR nicht gänzlich der Vertragsfreiheit.

Ansprüche auf Schadensersatz können individuell sehr unterschiedlich sein und decken einen weiten Bereich des alltäglichen Lebens und Wirtschaftens ab.

Beispiele für Schadenrecht

Häufige Fälle sind beispielsweise die nachfolgenden:

  • Schutzrechtsverletzung (also Urheberverletzung, Markenverletzung, Patentverletzung, Designverletzung)
  • Wettbewerbswidriges oder kartellrechtswidriges Verhalten
  • Vertragsverletzung insbesondere wesentlicher Vertragsbestandteile
  • Schadensersatz aus Amtshaftung Schäden durch behördliche Amtshandlung (Amtspflichtverletzung)
  • Verkehrsunfall/ Schadensregulierung
  • Arbeitsunfall
  • Haftung besonderer Berufsgruppen (Arzthaftung, Haftung der Leistungserbringer, Apothekerhaftung, Steuerberaterhaftung, Wirtschaftsprüferhaftung, Sachverständigenhaftung, Bauträgerhaftung, Architektenhaftung, Haftung des Arzneimittelherstellers, Haftung des Lebensmittelherstellers uvam.)
  • (mehrfacher) Schadensersatz in der Verletzerkette
  • Mangelgewährleistung und Haftung
  • Geltendmachung von entgangenem Gewinn
  • Schmerzensgeld (z.B. bei Schmähkritik in Presse-Erzeugnissen oder im Internet; bei Personenschaden, bei vertaner Urlaubsfreude uvam).
  • Verdienstausfall
  • Unterhaltsschaden
  • Schadenersatz durch Lizenzanalogie
  • Schadensersatz durch Gewinnabschöpfung
  • Berechnung des tatsächlichen Schadens