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Medizinprodukterecht kurz erklärt

Das Medizinprodukterecht regeln den Verkehr von Medizinprodukten und gewährleitet dadurch Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie Gesundheit und sorgt somit für den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter.

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Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschliesslich der für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke u.a. der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten (§ 3 MPG).

Das Gesetz über Medizinprodukte (MPG) regelt Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten, die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten, Verantwortlichkeiten und enthält auch Straf- und Bussgeldvorschriften.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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