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Wettbewerbsrecht

Worum geht es?

Wettbewerbsrecht ist in Abgrenzung zum Kartellrecht Werberecht; reguliert wird die Art und Weise der Werbung im Sinne einer einzelnen Massnahme aus dem Marketingmix. Dies erfolgt unabhängig vom verwendeten Medium und losgelöst vom angesprochenen Publikum. So stellt sich (auch) ein einzelnes Schreiben eines Unternehmens an einen Kunden bereits als “Werbung” im Rechtssinne dar.

Gegen wettbewerbswidriges Verhalten wird in der Regel mittels einer Abmahnung nebst Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vorgegangen. Dabei handelt es sich um ein ungeregeltes Rechtsinstitut. Eine Beispielsabmahnung finden Sie hier. Der berechtigt Abgemahnte muss in aller Regel dem abmahnenden Wettbewerber die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme erstatten. Diese Kosten beginnen bei ca. 500 EUR im Falle verhältnismässig einfacher, “ungefährlicher” Verstösse und können schnell den mittleren vierstelligen Bereich erreichen. Auch im Lichte dieses Umstandes empfiehlt sich die vorherige Prüfung der Marketingmassnahme.

Erfolgt im übrigen keine inhaltlich ausreichende Unterlassungserklärung, kann der Wettbewerber gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nach Ablauf der in einer Abmahnung – häufig kurz – bemessenen Frist, kann ein einstweiliges Verfügungsverfahren durchgeführt werden. Das Gesamtverfahren vermag zwei summarische und drei Hauptsacheverfahren zu umfassen.

Was können wir tun?

Im Mittelpunkt des Gesetzes zur Beschränkung unlauteren Wettbewerbs (UWG) steht die Beratung bei der Vermarktung und dem Vertrieb von Produkten, Leistungen oder der Umsetzung von Ideen. Jede gute Werbung soll die eigenen Produkte, Dienstleistungen oder das werbende Unternehmen bei den Umworbenen besonders herausstellen. Je besser eine Werbung, desto kritischer die Frage nach der Lauterkeit.

Bereits im Vorfeld einer Massnahme aus dem Marketingmix der von uns betreuten Unternehmen beraten wir zwecks Minimierung wettbewerbsrechtlicher Risiken und Optimierung des gewünschten Werbeeffekts. Hierdurch lassen sich kostenintensive Abmahnungen oder Gerichtsverfahren vermeiden und Verteidigungs- oder Angriffspositionen stärken.

Neben dieser Tätigkeit im Vorfeld eines Events betreuen wir dessen rechtliche Aspekte während der Durchführung, um kurzfristig auf rechtliche Reaktionen Dritter zu reagieren. Wir gehen gezielt gegen Wettbewerber unserer Mandanten vor.

Die Tätigkeit von Horak Rechtsanwälte im Bereich des Wettbewerbsrechts ist darüber hinaus branchenspezifisch unter Voranstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten. Wir verfolgen die Besonderheiten z. B. des Heilmittel-, des Lebensmittelrechts oder die der Pharma- und Medizinprodukte.

Wir beobachten europarechtliche Entwicklungen und lassen unsere Kenntnisse hieraus in unsere Beratung einfliessen.

In den nachfolgenden, nicht-abschliessenden Fällen sind wir aktiv:

  • Prüfung von einzelnen Werbemassnahmen (klassische und neue Medien);
  • Prüfung der externen Unternehmenskommunikation;
  • Erstellung von Rechtsgutachten;
  • Erstellung von wettbewerbsrechtlichen Strategien;
  • Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen;
  • Abwehr angeblicher Ansprüche Ihrer Wettbewerber.