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Kennzeichenrecht vs Patent- und Urheberrecht

Das Kennzeichenrecht unterscheidet sich vom Patent- und Urheberrecht.

  • Patent- und Urheberrecht schützt eine Erfindung oder ein Werk selbst, also die anerkennenswerte Leistung.
  • Das Kennzeichenrecht schützt hingegen die Möglichkeit der Zuordnung eines Kennzeichens.

Mit dem Kennzeichenrecht möchte der Gesetzgeber aber auch verhindern, dass durch eine ähnliche Kennzeichnung die gekennzeichneten Objekte verwechselt werden.

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Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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