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Mietrecht und Pachtrecht im Wirtschaftsrecht

Das Mietrecht und Pachtrecht im Wirtschaftsrecht regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern bzw. Verpächtern und Pächtern von Immobilien oder beweglichen Gütern. Diese Rechtsgebiete umfassen unter anderem die Regelungen zu Miet- und Pachtverträgen, Miet- und Pachterhöhungen, Kündigungsfristen, Instandhaltungspflichten, Betriebskostenabrechnungen sowie Streitigkeiten und Klagen im Zusammenhang mit Miet- und Pachtverhältnissen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Miet- & pachtrechtliche Fragen klären wir gerne. Auf diesem Gebiet sind wir beratend, gestaltend und unter Zuhilfenahme der deutschen Gerichtsbarkeit umfassend tätig. Ein besonderer Schwerpunkt des Aufgabengebietes ist auch die Vertragsprüfung und die individuelle Vertragsgestaltung bei Gewerbemietraum sowie die Problembewältigung im Zusammenhang mit Mietvertragsauflösungen oder Mietkündigungen und deren Folgenbearbeitung.

Wir unterstützen Sie, nutzen Sie eine erste Beratung.

Das Miet- und Pachtrecht dient dazu, die Interessen beider Vertragsparteien zu schützen und einen fairen Ausgleich zwischen den Rechten und Pflichten von Vermieter/Verpächter und Mieter/Pächter herzustellen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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