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Neue Garantiebedingungen zum Jahreswechsel

Vor vielen Jahren war das Internet noch Neuland, heute ist es längst zur Plattform für etliche Bereiche des Lebens geworden. Trotzdem muss der Gesetzgeber immer noch nachjustieren. Mit dem Gesetz reguliert er das sich ständig verändernde Verhalten im Internet. Durch die Änderungen zum 1. Januar 2022 passt der Gesetzgeber die Regeln für Garantiebedingungen von Onlinehändlern erneut an.

Neue Regeln für Garantien

Wesentliche Änderungen für Garantien stehen also zum Jahreswechsel vor der Tür. Die Änderungen geben die Warenkaufrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771) vor, sie beeinflussen das Kaufrecht. Daraus folgen wiederum Änderungen des BGB.

Die Neuregelungen der Garantiebedingungen betreffen alle Anbieter im Internet, die Werbung für ihre Produkte im Internet machen.

Änderungen der Garantiebedingungen

Mit der Neufassung des § 479 BGB gelten somit neue Regeln für Garantieerklärung. Im Folgenden führen wir die Änderungen für Garantien auf.

Kostenlose Inanspruchnahme der Rechte

Der Verbraucher hat bestimmte Rechte, wenn Mängel an einem Produkt auftreten. In der Neufassung der Garantie sollte stehen, dass es für den Verbraucher kostenlos ist, wenn er seine Rechte in Anspruch nimmt.

Aufklärung über die Rechte

Genauso sollte in der Garantie eine Aufklärung über die Rechte an sich zu finden sein. Bisher musste das nicht explizit in der Garantie stehen.

Produkt benennen

Es ist erforderlich in der Garantieerklärung, das Produkt zu benennen. Die Pflicht eine explizite Zuordnung des Produkts vorzunehmen, ist somit ebenfalls neu.

Zeitpunkt des Erhalts

Spätestens, wenn die Ware geliefert wird, soll die Garantieerklärung vorliegen, schreibt § 479 Abs. 2 BGB vor. Der Verbraucher hat die Garantieerklärung also zum richtigen Zeitpunkt zu erhalten.

Dauerhafter Datenträger

Der Käufer kann die Garantieerklärung beispielsweise per E-Mail erhalten oder in ausgedruckter Form zusammen mit der Ware. Die Garantieerklärung soll in Zukunft nämlich auf einem dauerhaften Datenträger sein.

Anforderungen prüfen

Händler, die mit einer Herstellergarantie werben, sollten sicherstellen, dass diese Garantien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie sollten prüfen, ob der Hersteller seine Garantieerklärung aktualisiert hat. Wirb der Händler mit einer Garantie des Herstellers, die in seinem Angebot verlinkt ist, muss er möglicherweise bereits haften bei einer etwaigen Abmahnung.

Auch Händler mit eigener Garantieerklärung sollten diese unbedingt aktualisieren, um nicht eine Abmahnung zu riskieren. Die Gesetzesänderungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Gibt es keine gültige Garantieerklärung, so raten wir davon ab, damit zu werben.

Garantieerklärung

Dass Händler im Internet über ihre Garantiebestimmungen aufklären müssen, regelt der § 479 BGB. Im Gesetz heißt dies „Garantieerklärung“. Mit der Garantieerklärung macht der Händler oder der Hersteller dem Käufer eine verbindliche Zusage, räumt also eine Garantie ein.

Kaufrecht

Die Regelungen zur Garantieerklärung gehören in den Bereich Kaufrecht und stellen ein Teilgebiet des Privatrechts/ Zivilrechts dar. Das Kaufrecht behandelt die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages über einen bestimmten Kaufgegenstand.

Das Kaufrecht wird in den §§ 433 ff BGB geregelt und wurde bereits in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes behandelt.

Garantiebedingungen

Bietet ein Händler im Internet ein Produkt an und bewirbt dies mit einer Garantie, so ist er verpflichtet sicherzustellen, dass die Garantie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Bedingungen, die der Gesetzgeber an eine Garantie stellt, sind unterschiedlich. Der Verbraucher muss die Garantie vor allem lesen können. Außerdem sollte er Zugang zur Garantie haben. Die Möglichkeit, die gesamte Garantie lesen zu können, ist also eine wichtige Voraussetzung. Beispielsweise kann die Garantie im Angebot verlinkt sein.

Angebote, bei denen der Zugang zur Garantie fehlt, können abgemahnt werde.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Arten von Garantien unterscheiden

Wir unterscheiden zwischen zwei Arten von Garantien:

  • Herstellergarantie
  • Händlergarantie

Sowohl der Hersteller als auch der Händler können eine Garantie einräumen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung. Händler und Hersteller können die Dauer und die Bedingungen frei bestimmen.

Mängelhaftung

Neben der Garantie gibt es die gesetzliche Mängelhaftung als Gewährleistung. Die Garantie geht über die Mängelhaftung hinaus.

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