
Auch zwischen Unternehmen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht frei von rechtlichen Grenzen. Entscheidend sind eine wirksame Einbeziehung, verständliche Regelungen und die Abstimmung mit dem konkreten Geschäftsmodell.
1. Die richtige Fassung rechtzeitig bereitstellen
Prüfen Sie, wann und wie Ihr Vertrag zustande kommt. Ein erstmaliger AGB-Hinweis auf der späteren Rechnung kommt regelmäßig zu spät. Im Unternehmerverkehr gelten zwar andere Einbeziehungsanforderungen als gegenüber Verbrauchern; eine Vereinbarung über die Geltung bleibt erforderlich. Halten Sie fest, welche Fassung im konkreten Geschäft verwendet wurde.
2. Angebot und AGB aufeinander abstimmen
Wenn das Angebot eine feste Lieferfrist nennt, die AGB aber sämtliche Termine unverbindlich stellen, entsteht ein vermeidbarer Widerspruch. Individuelle Vereinbarungen gehen AGB vor. Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung und Bedingungen sollten dieselben Begriffe und Verantwortlichkeiten verwenden.
3. Haftung nicht pauschal ausschließen
Auch im B2B-Verkehr ist die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB zu beachten. Ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Schäden kann deshalb scheitern. Welche Grenzen zulässig sind, hängt insbesondere von Vertragstyp, Pflicht und Risiko ab. Eine fremde Klausel aus einer anderen Branche ist keine verlässliche Vorlage.
4. Änderungen und Vertragsende regeln
Bei Dauerschuldverhältnissen verdienen Preisänderungen, Leistungsanpassungen, Laufzeit, Kündigung und die Abwicklung nach Vertragsende besondere Aufmerksamkeit. Für Software oder Cloud-Dienste gehören etwa Datenexport und Nutzungsrechte in die Betrachtung. Eine klar beschriebene Änderungsklausel ist im Streitfall eher handhabbar als ein unbegrenzter Vorbehalt.
5. Mit der gesetzlichen Ersatzregel rechnen
Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch auf das gerade noch zulässige Maß zurückgeführt. Regelmäßig greifen stattdessen die gesetzlichen Vorschriften. Prüfen Sie deshalb nicht nur, was Ihre AGB versprechen, sondern auch, welche Rechtsfolge ein Ausfall der Klausel hätte.
Welche Unterlagen wir für die Prüfung benötigen
Hilfreich sind die aktuelle AGB-Fassung, ein typisches Angebot, Auftragsbestätigung, Bestellablauf und Angaben zu Produkten, Kundenkreis und Zielmärkten. Damit lässt sich prüfen, ob der Text und seine tatsächliche Verwendung zusammenpassen.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
§ 305 BGB; § 305b BGB; § 307 BGB; § 310 BGB; § 306 BGB.
Stand: 2. November 2026. Die Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Die konkrete Gestaltung hängt vom Sachverhalt ab.
