BEUKENBERG Rechtsanwalt Wirtschaftsanwalt Wirtschaftsrecht Fachanwalt Hannover Stuttgart Wien Zürich Anwalt Berlin Hildesheim Braunschweig Göttingen

 · Kanzlei  · IP/IT  · Patente  · Marken  · Designs  · Kontakt  · Links

Kompetenz · Wirtschaftsrecht · Kartellrecht · Patentrecht · Energierecht · EDV-Recht · Medienrecht · Urheberrecht · Zivilrecht · Schiedsverfahren ·

Wirtschaftsrecht_Hannover_Kanzlei Celle Oldenburg Anwälte Köln Essen Bonn Stuttgart Mannheim karlsruhe Baden Baden Ulm München Dresden Leipzig Berlin Paris London Rom Mailand Peking Moskau Singapur

 

 

 > Wirtschaftsrechtler  > Kompetenz  > Zivilrecht  > Baurecht

 

Baurecht

 

 

Wirtschaftsrechtler 
Zivilrecht 
Baurecht 
Domainrecht 
Erbrecht 
Familienrecht 
Grundstücksrecht 
Mietrecht 

 

 

Baurecht

Wir beraten und vertreten bei der Gestaltung von Bauverträgen für Auftraggeber, Generalunternehmer, Projektsteuerer im zivilen Baurecht bis zu öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Dies erfolgt sowohl baubegleitend als auch im Bauprozess, in Schlichtungs- oder Schiedsverfahren.

Das Baurecht umfasst die Rechtsnormen des Bauens. Man unterscheidet dabei zwischen privatem und öffentlichem Baurecht.

  • Privates Baurecht regeln Zivilrecht, Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens – wie Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern - sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer
     
  • Öffentliches Baurecht regelt öffentliches Recht betreffende Bauvorhaben. Man unterscheidet dabei zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.
     

Im Bauplanungsrecht sich die Normen für Bebaubarkeit von Grundstücken geregelt. Es sind die Vorschriften des Baugesetzbuches.

Im Bauordnungsrecht sind die Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben wie Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften geregelt.

Außerdem umfasst das Baurecht Regelungen zum Recht ein Grundstück zu bebauen. Nutzungsart und -maß sind dabei die entscheidenden Bestandteile

Baurecht kann sich aus nach dem BauGB aus Folgendem ergeben:

  • aus einem qualifizierten Bebauungsplan,
  • dem Einfügen in die Bebauung der Umgebung im Innenbereich oder
  • verschiedenen Ausnahmetatbeständen für Bauvorhaben im Außenbereich .

Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist das Baurecht

Bauvertrag

Ein Bauvertrag sollte schriftlich verfasst werden. Des Weiteren sollte der Vertrag wirklich zustande kommen, das heißt: juristisch gesehen ist für den Abschluss eines Vertrages ein wirksames Angebot und eine wirksame Annahme notwendig. Im Vertrag sollten eindeutige Regelungen getroffen werden zur erforderlichen Abnahme, die nach der Fertigstellung des Bauwerkes durchgeführt wird.

Gewährleistung

Das Gesetz legt fest, dass zur Klärung der Mangelfrage zunächst die vertraglichen Vereinbarungen herangezogen werden müssen. Ein Bauwerk ist dann mangelhaft, wenn die vertraglich bindende Abmachungen über Art, Güte oder Qualität des herzustellenden Bauwerkes negativ abweicht von dem vom Auftragnehmer hergestellten Bauwerk.

Architektenrecht

Zum Architektenrecht gehört der Architektenvertrag, der das Honorar und die Haftung des Architekten beinhalten sollte.

 

 

 

 Wirtschaftsanwalt-Wirtschaftsrecht-Wirtschaft-Anwalt-Fachanwalt-Wirtschaft drucken | Wirtschaftsrechtler Wirtschaftskanzlei Knazlei für Wirtschaftsrecht internationales Wirtschaftsrecht Fachkanzlei Mittelstand mittelständische Wirtschaft Wirtschaftskraft Rechtsanwalt speichern |Apothekenrecht Arzneimittelrecht Energierecht Computerrecht Onlinerecht Internetrecht IT-Recht IP-Recht Geschmacksmusterrecht Kartellrecht Lebensmittelrecht M&A Medienrecht Musikrecht Patentrecht Schiedsverfahren Telekommunikationsrecht Vergaberecht Verlagsrecht Versicherungsrecht Vertragsrecht Wettbewerbsrechtzurück | Steuerrecht Strafrecht Verwaltungsrecht Staatsrecht Zivilrecht AGB-Recht Baurecht Domainrecht erbrecht Familienrecht Immobilienrecht Mietrecht Verkehrsrecht Sozialrecht Arbeitsrecht Anwalt FachanwaltOnline-Anfrage

Beukenberg Rechtsanwälte · Uhlemeyerstr. 9+11 · 30175 Hannover · Tel 0511/ 59 09 10 -0 · Fax 0511/ 59 09 10 -55 · Mail info@wirtschaftsrechtler.com

© Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M. 2002-2009