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Verlagsrecht

 

 

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Verlagsrecht und verwandte Rechte

Was fällt unter das “Verlagsrecht”?

Durch den Verlagsvertrag wird der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen. Der Verleger wird verpflichtet, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten. Typische Verlagsverträge haben literarische oder musikalische Werke zum Gegenstand.

Was regelt ein Verlagsvertrag?

Die Beziehungen zwischen einem Autor und dem Verlag können grundsätzlich frei ausgestaltet werden. Einige Verlagsverträge lehnen sich an den Normvertrag des Börsenvereins an. Das - nicht bindende - Verlagsgesetz (aus dem Jahre 1901) regelt Grundzüge. In dem Umfang, in welchem der Verfasser nach den §§2 bis 7 des Verlagsgesetzes verpflichtet ist, sich der Vervielfältigung und Verbreitung zu enthalten und sie dem Verleger zu gestatten, hat er, soweit nicht aus dem Vertrage sich ein anderes ergibt, dem Verleger das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) zu verschaffen.

Was können wir für Sie erledigen

  • Vertragsgestaltung und -prüfung von Lizenzverträgen, Vergütungsvereinbarungen sowie Verlags-, Editions- und Verlagsadministrationsverträgen einschließlich Vertragsgestaltung für die Produktion von Ton-, Film- und Datenträgern; (Künstler- und Bandübernahmeverträge, Distributionsverträge, Aufführungsverträge, Auftrittsverträge);
     
  • allgemeines Medienrecht einschließlich Verlags-, Presse-, Internet-, Musik-, Film-, Fernseh- und Eventrecht sowie Vertragsgestaltung für Film- und Fernsehproduktionen (Drehbuchverträgen, Verwertungsverträge, Produktionsvereinbarungen);
     
  • Management-, Agentur-, Berater- und Promotionverträge; Medienkooperations- und Merchandisingverträge
     
  • Schutz von Domain-Namen, von Marken und Unternehmenskennzeichen, Hosting, Access-, Service und Content-Providing sowie allgemeine Haftungsfragen im Internet, insbesondere die Haftung für eigene und fremde Inhalte, sowie für Links auf fremde Seiten oder eine andere Art der Vernetzung;
     
  • Software- und Datenbankrecht.(mit Mobile Commerce und MMS und Digital Rights Management, also Handhabung von DRM Systemen, technischen Schutzmaßnahmen wie Zugangskontrollsystemen und Kopierschutzsystemen insbesondere Kopierschutz bei Audio-CDs, DVDs sowie bei Film- und Multimedie-DVDs und anderen Datenträgern;
     
  • Verhandlungsführung für Urheber mit Produktions- und Vertriebsunternehmen;
     
  • Verhandlungsbegleitung von Produktions- und Vertriebsunternehmen gegenüber Urhebern;
     
  • Urheberrechtliche Prüfungen und Bewertungen insbesondere in den Teilbereichen Design und Kunst, sowie im Falle von Sprach-, Ton-& Bildwerken;
     
  • Rechteprüfung, -sicherung und -durchsetzung;
     
  • nationales und internationales Rechtemanagement; Nutzungsprüfungen (Zulässigkeitsbeurteilung der Werknutzung);
     
  • gerichtliche und schiedsgerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen aller Art, auch in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im internationalen Rechtsverkehr.

 

 

 

 

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© Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M. 2002-2009