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TK-Recht

 

 

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Telekommunkationsrecht

Was fällt unter das Telekommunikationsrecht?

Es existiert keine einheitliche Definition des Begriffs “Telekommunikation”, wodurch auch die Reichweite des Telekommunikationsrechts unterschiedlich ausfällt. In jedem Fall fällt das Telekommunikationsgesetz darunter. Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich der Telekommunikation den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten sowie eine Frequenzordnung festzulegen (§ 1 TKG).

Wo sind weitere Informationen zum Telekommunikationsrecht hinterlegt?

Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation bietet einen umfassenden, stetig aktualisierten Überblick über die unterschiedlichsten Themen zum TK-Recht einschliesslich Datenbanken zu kostenpflichtigen Rufnummern, Dialern etc.

Was können wir für Sie erledigen?

Wir beraten beim Aufbau von E-Business und E-Service Plattformen. Das ist selbstverständlich. Dabei prüfen wir diese besondere Vertriebsstrukturen in vertrags-, haftungs-, lizenz- und weiteren rechtlichen, sich aus dem Einzelfall ergebenden Rechtsfragen. Ferner prüfen und beraten wir Telekommunikations-Unternehmen in Lizenzfragen gegenüber der Regulierungsbehörde sowie allen sonst in Betracht zu ziehenden Behörden. Natürlich gestalten wir auch z.B. Provider-, Intercarrier- und Endkundenverträgen.

Was benötigen wir, um Ihre telekommunikationsrechtliche Frage zu bearbeiten?

Sofern Genehmigungsverfahren betroffen sind, benötigen wir eine Sachverhaltsdarstellung und etwaige Bescheide bzw. Gesprächsvermerke. In allen vertraglichen Angelegenheiten bedarf es zur Prüfung der Vorlage des Vertrages nebst AGB oder zumindest des Vertragsthemas nebst möglichst detaillierten technischen Vorgaben, um letztere rechtlich einwandfrei umsetzen zu können.

 

 

 

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© Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M. 2002-2009