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Im Medien- und Urheberrecht bieten wir neben der Vertragsgestaltung für die zugrundeliegende Branche, Beratungspotential speziell für die einzelnen Medien, einschl. Presse- und Verlagsrecht.

Wir gestalten ferner Verträge zwischen Künstlern, Produktionsfirmen und Sendern und begleiten die Vermarktung von Medienprodukten. Im Übrigen vertreten wir unsere Mandanten auch gegen Falschdarstellung, Rufschädigung u. ä.

Die langjährige Erfahrungen unserer Anwälte im traditionellen Urheberrecht hatte uns den Einstieg in die neuen Medien mit Schnittstellen zum Telekommunikationsrecht und dem EDV-Recht erleichtert, so dass wir von Anbeginn den gesamten Bereich urheberrechtlicher Fragestellungen abdecken.

Das durch Liberalisierung des ehemaligen Monopols heute bestehende Telekommuni­kationsrecht spaltet sich in unterschiedliche Teilgebiete. Kartellrechtliche Problemstellungen sind davon genauso betroffen wie Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes oder des Verbraucherschutzes. Schliesslich geht es um die Beantwortung öffentlich-rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation. Seit in Kraft treten des Telekommunikationsgesetzes und seinen Verordnungen steigt die Regelungsdichte primär im verwaltungsrechtlichen Teilbereich kontinuierlich an.

 

 

 

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© Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M. 2002-2008