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Energierecht

 

 

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Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ist der Energiemarkt soll der Energiemarkt “liberalisiert” werden. Die alteingesessenen Gebietsversorger sehen sich einem zunehmenden Wettbewerb ausgesetzt. Neue Anbieter und Dienstleister betreten regelmässig den Energiemarkt. Die Kunden werden allseits umworben. So sollen den Abnehmern vorher ungeahnte Freiräume zufallen. Wir begleiten Unternehmen der Energiebranche bei strategischen Zusammenschlüssen, Kooperationen und Neugründungen. Durchleitungsvorhaben werden überprüft, durchgesetzt und abgewehrt. Geschäftsabsichten werden in sichere Verträge eingebettet und bestehende Vertragswerke begutachtet sowie angepasst. Energiesonderabnehmer werden im Geschäftsverkehr mit Energielieferanten bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung, Vertragsänderung, Vertragsdurchsetzung und Vertragsbeendigung unterstützt. Die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Stromeinspeisung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gehören zu unserer Tätigkeit.

 

 

 

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© Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M. 2002-2008