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Von der Vorbereitung der Bank- und Finanzierungsgeschäfte beraten und unterstützen wir die Vermeidung und Ausräumung von Problemfeldern. Dabei werden wir im Bereich der Einlagen und Kreditgeschäfte im Kreditsicherungsrecht, mit Schwerpunkt auf Bürgschaften und Bürgschaftsrecht, Leasing, Factoring nebst allen Varianten tätig. Im Verhältnis zu Banken prüfen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kontokorrentverhältnisse wie auch Wertpapier-, Effekten-, Emissions- und Investmentgeschäfte. Seit jeher beraten wir im Kapitalanlagerecht und vertreten hier auch geschädigte Investoren gegenüber Anlageunternehmen aller Wirtschaftsstufen weltweit.

 

 

 

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© Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M. 2002-2008