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 | | - Vertragswesen: Musterverträge oder Klauseln sind lediglich beispielhaft dargestellt. Eine rechtliche Überprüfung einzelner Klauseln oder der Vertragswerke fand nicht statt; dies sollte Ihr Anwalt übernehmen.
- Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse): Nach Themen sortierte Urteile - zumindest in Leitsätzen - sind auf den folgenden Seiten dargestellt. Neben den Leitsätzen finden sich teils Sachverhaltszusammenfassungen sowie Urteilsanmerkungen. Anmerkungen geben unsere Auffassung wieder und können keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Bedenken Sie bitte stets, dass jedem Urteil, selbst einem
höchstrichterlichen, ein bestimmter Einzelfall zugrunde liegt. Verallgemeinerungen sind daher in der Regel weder möglich noch sinnvoll. Vielmehr erscheint häufig eine Überprüfung des individuellen Sachverhalts sinnvoll. Eine solche Prüfung kann ein Anwalt Ihres Vertrauens leisten.
- Gesetze: Bitte beachten Sie stets, dass als amtliche Fassung eines Bundesgesetzes ausschliesslich die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte anzusehen ist. Das Bundesgesetzblatt ist auch im Internet vorhanden, aber systembedingt als solches derzeit eher eingeschränkt benutzerfreundlich. Auf http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ sind zahlreiche (Bundes-)Gesetzestexte mit Unterstützung durch die Bundesregierung systemmatisch hinterlegt. Die dort abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt. Bei allen Gesetzen wird dort auf den aktuellen Stand der letzten Änderung hingewiesen. Da insbesondere bei umfangreichen Änderungsvorschriften einige Zeit benötigt wird, ist auch der dortige Stand nicht immer aktuell.
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